Beitragvon Ralf_E » Donnerstag 17. Februar 2011, 05:02
fridolin hat geschrieben:Dürfte man auch rechtlich Bilder vom Führerstand bzw. des Fahrzeuginnenraums reinstellen? Ich meine es gibt ja auch Videos von Fahrten eines Zuges, in denen man auch die Führerstände etc. sieht.
Innenraum ist gar kein Problem, denn was jeder so sehen kann als Fahrgast, darf man auch knippsen. Nur Vorsicht mit dem "Recht am eigenen Bilder" derer, die evtl mit auf den Fotos zu sehen sind.
Für´n Führerraumfoto musst du im besten Falle mal auf wen warten, der die Rollos oben hat (ich z.b.) und dann kannste da ja durchs Fenster knippsen...
Oder bis zur nächsten ExtraSchicht warten, weil wenn das Werk Essen dann auch wieder seine Tore öffnet, gibts sicher auch wieder die Möglichkeit in die Führerstände zu gehen und dort auch Fotos zu machen.

Eisenbahnfahrzeugführer bei der DB Fernverkehr AG, SC Dortmund.
Fahrberechtigt auf den BR: 101, 110 (115), 111, 112, 120, 143, 145, 146.0-2, 401/402/808, 403/406, 407, 420, 422, 423, 425/426, S286/287, S463-477, S479-483, S761-S766, S796, VT98.
