Bei der Steilstreckenfahrt ermöglicht eine elektronische Überwachungsfunktion in diesen Stadtbahnen (Zweisystem-Mittelflurwagen der 2. Generation), die Steilstrecke ohne Beimann zu befahren, was zu Zeiten vor dem elektrischen Betrieb (Baureihe 218 und 627) vorgeschrieben war. Hierzu muss nach erfolgreicher Bremsprobe bei der Talfahrt der Steilstreckentaster gedrückt sein. Während der Steilstreckentaster eingerastet ist, muss die Geschwindigkeit unter 50 km/h bleiben, ansonsten erfolgt nach einer akustischen Warnung eine Zwangsbremsung, falls nicht schnell genug runtergebremst wurde (innerhalb von 6 Sekunden müssen weniger als 45 km/h erreicht sein). Sollte die Geschwindigkeit 55 km/h erreichen, so erfolgt eine sofortige Zwangsbremsung. Diese Überwachung ist notwendig, da die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa oder Totmannknopf) zu lange braucht, bis sie bei Abwesenheit des Triebfahrzeugführers (u.a. Bewusstlosigkeit) reagiert, denn in dieser Zeit könnte das Fahrzeug zu stark beschleunigen. Zusätzlich befinden sich entlang der Steilstrecke noch einmal drei Geschwindigkeitsprüfabschnitte (mit „a“, „b“ und „c“ gekennzeichnet), die zusätzlich prüfen, ob die Geschwindigkeit nicht übertreten wurde und bei einer Übertretung eine Zwangsbremsung über die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB, früher INDUSI genannt) auslösen. Diese Einrichtung beeinflusst alle Züge, die mit PZB ausgerüstet sind.
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